Dort kontaminierte er – mutmasslich in der grossen Blutlache – seine Socken mit Blut. Daraufhin rannte er dem Straf- und Zivilkläger hinterher den Gang entlang, am Küchentisch vorbei durch die Küche bis vor die Terrassentür. Als er dort bemerkte, dass der Straf- und Zivilkläger bereits durch die Terrassentür geflohen war, begab er sich mit den noch immer blutigen Socken in das WC, betätigte den Heisswasserknauf, an welchem er das sich an seinen Händen befindliche Blut des Straf- und Zivilklägers hinterliess, und versuchte, sich das Blut von den Händen zu waschen.