Polizist Q.________ sagte aus, nur den Eingangsbereich der Wohnung betreten und rechts in das Wohnzimmer geschaut zu haben. Er habe aber weder dieses betreten noch sei er weiter in die Wohnung hineingegangen (pag. 893 Z. 51 ff.). Er sei jedoch mit dem KTD noch von hinten her zur Küchentüre (Anm.: Terrassentüre) gegangen. Er könne nicht sagen, ob sie von da aus die Wohnung noch betreten oder nur hineingeschaut hätten. Der Mitarbeitende des KTD sei dann aber sicher hineingegangen (pag. 893 Z. 56 ff.). Später sagte Polizist Q.________