1869), ist es zwar nicht ausgeschlossen, dass die Schublade bereits seit längerer Zeit offenstand; unter Berücksichtigung der ansonsten ordentlich aufgeräumten Küche mutet aber dieser Umstand eher seltsam an und es wäre in der Tat zu erwarten gewesen, dass der Beschuldigte dies im Verlauf des frühen Morgens bemerkt und die Schublade geschlossen hätte.