16 Ausgangspunkt des Geschehens befand sich demnach – wie bereits von der Staatsanwaltschaft und der Vorinstanz angenommen – im Wohnzimmer. 14.2.8 Offene Küchenschublade Auf pag. 533 f. ist zu sehen, dass die Küchenschublade, welche auch die Küchenmesser enthielt, offenstand. Ansonsten war die Küche – wie auch vom KTD festgehalten – ordentlich aufgeräumt (pag. 487, 533 f.).