Blut aus diesen aus. Die dadurch entstandene dünne Blutschicht dürfte dann auch schon nach kurzer Zeit eingetrocknet sein. Es ist auch nicht auszuschliessen, dass sich in der Dynamik des Geschehens aus den Wunden ausgetretenes Blut teilweise nur oberflächlich auf dem Oberkörper und den Armen des Beschuldigten verteilte, wo es innert kurzer Zeit eintrocknete, während das aus dem Hals ausströmende Blut weiter ‹glänzte›. Das eingetrocknete Blut – sofern solches überhaupt vorhanden war – kann demnach sowohl im Rahmen der von der Vorinstanz angenommenen Auseinandersetzung als auch bei der Durchführung von Probeschnitten entstanden sein. Im Ergebnis sprechen deshalb die von K.___