_, welche gemeinsam mit ihrem Mann L.________ die Wohnung über der Wohnung des Beschuldigten bewohnt, und welche auch an der Erstversorgung des Straf- und Zivilklägers beteiligt war, sagte anlässlich ihrer Einvernahme am Tattag aus, sie habe sehr viel Blut am Oberkörper und an den Armen des Straf- und Zivilklägers gesehen. Der Straf- und Zivilkläger habe eine riesige Wunde am Hals gehabt, deren Blutung sie in der Folge mit Handtüchern zu stoppen versucht habe (pag. 851). In einem von ihr verfassten «Nachtrag zu [ihrer] polizeilichen Aussage vom 29. Mai [20]19» hielt sie präzisierend folgendes fest: «Ich rannte durch meine Wohnung ins Treppenhaus. Mitte lange Treppe bin [ich]