Möglich ist im Übrigen auch, dass der Beschuldigte die Brille in das Badezimmer legte. Wie die Verteidigung ausführte, ist es durchaus denkbar, dass man gerade Probierschnitte mit beiden Händen an verschiedenen, zunächst auch an nicht kritischen, Körperstellen durchführt, um gewisse Erfahrungen zu sammeln. Damit liessen sich die oberflächlichen Schnittverletzungen des Straf- und Zivilklägers (pag. 753), insbesondere auch die Schnittverletzung am rechten Oberarm, welche im Falle einer Selbstbeibringung einen Handwechsel von der rechten zur linken Hand erfordert hätte (pag. 755; pag. 1774 Z. 23 ff.), erklären.