Dies erkläre nicht nur die Blutspuren, sondern auch die Brille des Straf- und Zivilklägers im Bad (vgl. pag. 527). In diesem Szenario werde auch der vom IRM beschriebene Handwechsel (vgl. E. 14.4.1 hiernach) plausibel, da es durchaus realistisch sei, dass man die Probierschnitte vor dem Badezimmerspiegel mal mit der einen und mal mit der anderen Hand mache.