12 ren (pag. 486). Die Auskunftsperson M.________, welche zusammen mit weiteren Personen erste Hilfe leistete, wie auch die eintreffenden Polizisten stellten schliesslich Bluttropfspuren auch noch im Treppenhaus und im 1. Stockwerk auf dem Weg zur Wohnung von Herrn und Frau L.________ fest (pag. 397; pag. 961 Z. 85 f. und 90). Auf den Bildern auf pag. 535 und 593 ist demgegenüber deutlich zu sehen, dass es auf dem gesamten Fussboden im WC keinerlei Bluttropfspuren gibt. Das gleiche gilt für den Fussboden des Badezimmers (pag.