1094 Z. 3 f.; pag. 1094 Z. 3 f.). Auch die Schrittlänge, welche aufgrund der Spuren ermittelt wurde, spricht klar gegen eine Entstehung im Beisein eines Polizisten: Der KTD errechnete basierend auf der Schrittlänge schlüssig, dass sich der Verursacher der Spuren «rasch, mutmasslich rennend», durch den Gang in Richtung Küche bewegte (pag. 487 und 588). Dass der Beschuldigte mit dem Polizisten durch den Gang rannte, damit er ihm zeigen konnte, wo er sich während des Vorfalls befand, ist schlicht abwegig.