Selbst wenn diese Aussage stimmen würde, lässt sich nicht erklären, warum die Sockenspur erst im Gang und nicht bereits im Eingangsbereich beginnt, wo der Beschuldigte seine Schuhe ausgezogen haben will (vgl. pag. 683). Des weiterein lässt sich auch nicht erklären, warum die Sockenspur am Küchentisch, an dessen Stirnseite sich die angegebenen Unterlangen gemäss Angabe des Beschuldigten befunden haben sollen (bzw. effektiv befanden; vgl. pag. 591 und pag. 674), vorbei bis zur Terrassentür bzw. zum WC gehen sollten (pag.