1093 Z. 30 ff.). In der ersten Einvernahme am Tattag erwähnte er das nicht. Er sei mit dem Polizisten durch die Hauptwohnungstür via Gang in die Küche gelaufen (pag. 1094 Z. 14 f.). Er würde die Wohnung nie mit Schuhen betreten und habe diese ausgezogen, bevor er mit dem Polizisten erneut die Wohnung betreten habe (pag. 1014 Z. 199 f.). Selbst wenn diese Aussage stimmen würde, lässt sich nicht erklären, warum die Sockenspur erst im Gang und nicht bereits im Eingangsbereich beginnt, wo der Beschuldigte seine Schuhe ausgezogen haben will (vgl. pag.