Vielmehr führt die Sockenspur von der Türschwelle des Wohnzimmers direkt nach rechts – und damit in die entgegengesetzte Richtung – den Gang entlang (pag. 587 f.). Erst auf Vorhalt der Spurenauswertung führte der Beschuldigte an der Einvernahme vom 18. Juni 2019 aus, er sei später, nach dem Vorfall, mit der Polizei noch einmal in der Wohnung gewesen, um Papiere zu holen (anlässlich der Tatrekonstruktion vom 14. November 2019: weil die Polizei wissen wollte, was er gemacht habe), wobei er möglicherweise die Sockenspuren hinterlassen habe (pag. 1013 Z. 194 f.; pag. 1093 Z. 30 ff.).