1013 Z. 163 f. und 174). Während seine blutigen Socken beim Verlassen des Wohnzimmers auf der Türschwelle noch einen Abdruck hinterliessen (pag. 587, gelbe Tafel Nr. 1), konnten aber weder im Bereich der Glastür, durch welche man in den Eingangsbereich gelangt (siehe pag. 680), noch im gleich anschliessenden Eingangsbereich Sockenspuren festgestellt werden. Vielmehr führt die Sockenspur von der Türschwelle des Wohnzimmers direkt nach rechts – und damit in die entgegengesetzte Richtung – den Gang entlang (pag.