Die Sockenspuren stammen demnach vom Beschuldigten, und es ist erstellt, dass diese das Bewegungsmuster des Beschuldigten aufzeigen. Dieses widerspricht aber den Aussagen des Beschuldigten zu seinem Bewegungsablauf: So sagte er mehrfach aus, er sei, nachdem er im Wohnzimmer das Messer gesehen habe, direkt in den Wohnungseingang gegangen, habe sich die Schuhe angezogen und die Wohnung durch die Haupteingangstür verlassen, ohne noch in einem anderen Zimmer gewesen zu sein (pag. 987 Z. 467 ff.; pag. 1012 Z. 135 ff.; pag. 1013 Z. 163 f. und 174).