14.2.5 Sockenspuren Am Tatort wurden sodann blutige Sockenspuren festgestellt, welche vom Wohnzimmer über den Gang in die Küche, weiter in das WC und aus diesem hinaus wiederum durch die Küche in den Gang führten, wo sie sich schliesslich verloren (pag. 486 f., 535, 587 ff.). Der Beschuldigte trug bei seiner Anhaltung Socken mit Blutanhaftungen, während der Straf- und Zivilkläger barfuss in der Wohnung von K.________ und L.________ eintraf (pag. 487; pag. 614; pag. 962 Z. 150). Die Sockenspuren stammen demnach vom Beschuldigten, und es ist erstellt, dass diese das Bewegungsmuster des Beschuldigten aufzeigen.