8 den. Dafür sprechen neben der eigentlichen Blutlache eindeutig die von dieser wegführenden Blutspuren des Straf- und Zivilklägers (vgl. E. 14.2.4 hiernach). 14.2.2 Blutspritzfelder auf dem Wohnzimmerboden Die auf pag. 521 ersichtlichen Blutspritzfelder (Bst. d) weisen gemäss KTD darauf hin, dass sich die Ausgangspunkte der Blutspritzer und damit auch die Position des Opfers im Zeitpunkt der Beibringung der Schnittverletzungen eher in Bodennähe befunden haben.