Gemäss KTD-Rapport erfolgte die Spurensicherung am Tatort am 29. Mai 2019 ab ca. 11:00 Uhr (pag. 483). Im Wohnzimmer (im KTD-Rapport: Fernsehzimmer) der vom Beschuldigten und seinen Kindern, darunter auch dem Straf- und Zivilkläger, bewohnten 5-Zimmer-Wohnung (für eine Übersicht über die Wohnung siehe pag. 623 f.) wurde neben einer auf dem Boden liegenden Matratze eine grossflächige Blutlache festgestellt, in welcher ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von ca. 14 cm lag (pag. 484, 486, 488, 520 f. und 524).