Nach Auffassung der Kammer sind die Sachspuren die aussagekräftigsten und damit zentralen Beweismittel. Es liegt ein umfangreiches Spurenbild vor, aus welchem die Vorinstanz ausgehend vom Rapport des KTD vom 17. Dezember 2019 (nachfolgend KTD-Rapport oder Rapport des KTD; pag. 483 ff.) nachvollziehbare, überzeugende Schlüsse gezogen hat (S. 19 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 1865 ff.). Gemäss KTD-Rapport erfolgte die Spurensicherung am Tatort am 29. Mai 2019 ab ca. 11:00 Uhr (pag.