_, Sachbearbeiter beim KTD und Verfasser des KTD-Rapports. Wie die Vorinstanz verzichtet die Kammer auf eine eingehende allgemeine Aussagenanalyse der Direktbeteiligten, zumal sich aus den jeweiligen Aussagen alleine nicht zweifelsfrei auf den Ablauf schliessen lässt (S. 14 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 1860).