Dass er nach der Erhebung der Spuren diese mit Sachverhaltshypothesen und Aussagen der beteiligten Personen in Verbindung bringt, ändert an der Objektivität der Spurenauswertung nichts. Die Kammer stellt denn auch im Folgenden eigene Überlegungen an und übernimmt nicht einfach unkritisch die Schlussfolgerungen des KTD.