4 Der Straf- und Zivilkläger liess anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung folgende Anträge stellen (pag. 2097): 1. Der Beschuldigte sei im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen wegen versuchten Mordes (Art. 112 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), begangen am 29. Mai 2019 an der Z.________(Strasse) in F.________ (Ort) z.N. des Straf- und Zivilklägers. 2. Der Beschuldigte sei angemessen zu sanktionieren. 3. Der Beschuldigte sei zu verurteilen, dem Straf- und Zivilkläger eine Genugtuung in der Höhe von CHF 20'000.00 zzgl.