2095 f.): 1. Der Beschuldigte sei schuldig zu erklären des versuchten Mordes, begangen am 29. Mai 2019 in F.________ (Ort). z.N. des Straf- und Zivilklägers. 2. Der Beschuldigte sei zu verurteilen: 2.1. zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 938 Tagen; 2.2. zu einer Landesverweisung von 12 Jahren (mit Ausschreibung der Ein- reise- und Aufenthaltsverweigerung im Schengener Informationssystem); 2.3. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. einer angemessenen Gebühr gemäss Art.