3 5. Die erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen. 6. Das Honorar der amtlichen Verteidigung sei gemäss eingereichter Honorarnote gerichtlich zu bestimmen. 7. Es sei die Löschung der erfassten biometrischen erkennungsdienstlichen Daten und des DNA-Profils gerichtlich zu veranlassen. Die Generalstaatsanwaltschaft stellte anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung folgende Anträge (pag. 2095 f.): 1. Der Beschuldigte sei schuldig zu erklären des versuchten Mordes, begangen am 29. Mai 2019 in F.__