2043 ff.). Der von Amtes wegen ebenfalls als sachverständiger Zeuge vorgeladene E.________, ebenfalls Sachbearbeiter beim KTD, wurde vorgängig zur oberinstanzlichen Verhandlung, am 17. Dezember 2021, positiv auf das Corona- Virus getestet (pag. 2024). Seine Einvernahme entfiel deshalb. Dies wurde den Parteien mit Verfügung vom 20. Dezember 2021 vorgängig zur Verhandlung mitgeteilt (pag. 2026). Gegen den Verzicht auf die Einvernahme wurden keine Einwände erhoben.