Auf die Einholung eines neuen Strafregisterauszugs wurde verzichtet. Auf Antrag des Beschuldigten wurden anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung je ein Zeitungsbericht aus der Berner Zeitung und aus dem ‹Blick›, beide datierend vom 23. Dezember 2020, sowie ein Ausdruck des online-Artikels «Mein Vater wusste, dass etwas mit mir anders ist» (www..________, erschienen am 13. Juni 2021), zu den Akten erkannt (pag. 2086 ff.).