3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurde beim Regionalgefängnis Burgdorf von Amtes wegen ein aktueller Führungsbericht über den Beschuldigten, datierend vom 1. Dezember 2021, eingeholt und zu den Akten genommen (pag. 2016 ff.). Auf die Einholung eines neuen Strafregisterauszugs wurde verzichtet.