2. Berufung Die amtliche Verteidigung des Beschuldigten meldete mit Schreiben vom 24. Dezember 2020 fristgerecht Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz an (pag. 1822). Die schriftliche Urteilsbegründung wurde dem Beschuldigten, der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau und dem Straf- und Zivilkläger mit Verfügung vom 11. März 2021 am 15. März 2021 zugestellt (pag. 1908 und 1915 ff.). Die schriftliche Berufungserklärung des Beschuldigten datiert vom 6. April 2021 und ist am 7. April 2021 form- und fristgerecht beim Obergericht eingegangen (pag. 1923 ff.).