(nachfolgend Straf- und Zivilkläger), schuldig, verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 11 Jahren und zu einer Landesverweisung von 12 Jahren und auferlegte ihm die Verfahrenskosten. Im Zivilpunkt wurde er verurteilt, dem Strafund Zivilkläger eine Genugtuung von CHF 20'000.00 zzgl. Zins zu 5% seit dem 29. Mai 2019 zu bezahlen. Die weitergehenden Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen des Straf- und Zivilklägers wurden abgewiesen. Für den Zivilpunkt wurden keine Kosten ausgeschieden und es wurden keine Entschädigungen zugesprochen.