1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend Vorinstanz) erklärte den Beschuldigten/Berufungsführer A.________ (nachfolgend Beschuldigter) mit Urteil vom 22. Dezember 2020 des versuchten Mordes, begangen am 29. Mai 2019 in F.________ (Ort) z.N. des Straf- und Zivilklägers C.________ (nachfolgend Straf- und Zivilkläger), schuldig, verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 11 Jahren und zu einer Landesverweisung von 12 Jahren und auferlegte ihm die Verfahrenskosten.