2. Für die Beurteilung der Zivilklage werden erst- und oberinstanzlich keine Verfahrenskosten ausgeschieden. V. Weiter wird verfügt. 1. A.________ geht zurück in den vorzeitigen Strafvollzug. 2. Das beschlagnahmte Mobiltelefon Samsung Galaxy Note5 (Ass.-Nr. 2 HS Ferienwohnung) wird verwertet und ein allfälliger Erlös wird mit den durch A.________ zu bezahlenden erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten verrechnet (Art. 442 Abs. 4 StPO). 3. Die Zustimmung zur Löschung des von A.________ erstellten DNA-Profils (PCN.________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist wird vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG).