Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 284 Tagen wird an die Freiheitsstrafe angerechnet. Es wird festgestellt, dass die Strafe am 8. September 2020 vorzeitig angetreten worden ist. 2. Zu den anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 28'968.50. Die verbleibenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'218.75 werden dem Kanton Bern auferlegt. 3. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4'000.00. 49 III.