Die Positionen Berufungsverhandlung und Urteilseröffnung werden entsprechend der effektiven Dauer der oberinstanzlichen Hauptverhandlung und der telefonischen Mitteilung des Urteils um 1.25 Stunden gekürzt. Der Zeitaufwand von 2 Stunden für Abschlussarbeiten wird praxisgemäss um eine 1 Stunde gekürzt. Somit resultiert ein zu vergütender Zeitaufwand von 25 Stunden. Für die Berechnung wird auf das Urteilsdispositiv hiernach verwiesen.