MATHYS, Leitfaden Strafzumessung, N 356). Der Allgemeinzustand des Beschuldigten sei gemäss dem Führungsbericht als gut einzuschätzen. Der Beschuldigte habe sogar mehrere Kilo zugenommen, er thematisiere somit seinen Gesundheitszustand, ohne ihn selbst ernst zu nehmen. Auch gemäss dem Bericht des Inselspitals vom 3. November 2021 habe er sich besser erholt, als er es darstelle; er «fühle sich wieder leistungsfähig». Dass die Operation zur Entfernung der Gallensteine zu erhöhter Strafempfindlichkeit führe, sei unwahrscheinlich (zum Ganzen pag. 1957 f.).