Zudem besteht ständig das Risiko eines Herz- oder Hirnschlags und Alkohol sowie Drogen seien in Zukunft tabu (pag. 1958). Das im Führungsbericht erwähnte Diabetes verursacht hingegen gemäss dem Beschuldigten keine Beschwerden (pag. 1946, Z. 20 ff.). Die Verteidigung machte im oberinstanzlichen Parteivortrag geltend, die Herzoperation im Januar 2021 habe nicht zu einer Heilung geführt, vielmehr müsse der Beschuldigte sein Leben den Leiden entsprechend anpassen. Er werde lebenslänglich Medikamente einnehmen sowie Einschränkungen hinnehmen müssen. Nachoperationen seien jederzeit möglich und teilweise schon geplant.