47 N 150 mit Hinweisen). Nach konstanter Rechtsprechung des Bundesgerichts lässt sich eine erhöhte Strafempfindlichkeit jedoch nur bei aussergewöhnlichen Umständen bejahen (statt vieler Urteil des Bundesgerichts 6B_1053/2018 vom 26. Februar 2019 E. 3.4 mit Hinweisen). Insbesondere der Vollzug einer Freiheitsstrafe ist für jeden Beschuldigten mit einer gewissen Härte verbunden. Der Beschuldigte litt an einer vergrösserten Aorta und musste sich im Januar 2021 einem chirurgischen Eingriff am Herzen – einem Aortenbogenersatz – unterziehen (pag. 1722, Z. 27 f.; pag. 1892; pag. 1934). Die Operation verlief gut.