18. - 20. Januar 2005, zu einer Zuchthausstrafe von 22 Monaten sowie Landesverweisung von 10 Jahren verurteilt. Es bestehen somit mehrere einschlägige Vorstrafen. Der Beschuldigte beging zahlreiche der vorliegenden Delikte – Deliktsserie Ende 2006 anfangs 2007 – noch im selben bzw. im darauffolgenden Jahr, mithin wenige Monate nach der Verurteilung in Zürich und nach Verbüssung der entsprechenden Strafe. Er zeigte sich von mehreren Verurteilungen zu mehrjährigen Freiheitsstrafen vollkommen unbeeindruckt, erleichterte sich mit Hilfe von gefälschten Ausweisschriften sein Fortkommen und delinquierte unbeirrt weiter.