1442 f.): Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 10. Juli 2013 wegen Wohnungseinbruchdiebstahl in Tateinheit mit Sachbeschädigung, Wohnungseinbruchdiebstahl in 7 tatmehrheitlichen Fällen, versuchter Wohnungseinbruchdiebstahl, Computerbetrug; 5 Jahre und 3 Monate Freiheitsstrafe. Gemäss Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 20. Januar 2006 wurde der Beschuldigte wegen gewerbsmässigem Diebstahl, mehrfacher Sachbeschädigung und mehrfachem Hausfriedensbruch, sowie Vergehen gegen das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer, begangen im der Zeit vom