Im Sinne eines Zwischenresultats ergibt sich eine Freiheitsstrafe von 45 Monaten. 13.6 Asperation – Urkundenfälschung, begangen am 4. Dezember 2006 Die VBRS-Richtlinien sehen auf S. 50 eine Referenzstrafe von 30 Strafeinheiten vor. Verglichen mit dem Referenzsachverhalt wiegt das Tatverschulden vorliegend schwerer. Das Mieten zweier Bankschliessfächer mit Hilfe eines gefälschten Ausweises zur Ablage von Deliktsgut stellt einen nicht unbedeutenden unrechtmässigen Vorteil dar. Dabei handelte der Beschuldigte planmässig und berechnend, was eine gewisse kriminelle Energie offenbart.