Bei einer gedanklichen Asperation dieser weiteren Sachbeschädigungen mit Deliktsbeträgen von total CHF 32'068.00 gelangt die Kammer zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 240 Tagen bzw. 8 Monaten. Aufgrund des engen Zusammenhangs der Sachbeschädigungen mit den einzelnen Tathandlungen des gewerbsmässigen Diebstahls ist praxisgemäss eine Asperation im Umfang von ½, ausmachend 4 Monate Freiheitsstrafe, angezeigt. Im Sinne eines Zwischenresultats ergibt sich eine Freiheitsstrafe von 44 Monaten. 13.5 Asperation – Hausfriedensbruch, mehrfach begangen vom 29. Oktober 2019 bis zum 28. Oktober 2019