Daher wäre für die schwerste Sachbeschädigung eine Strafe von 20 Strafeinheiten bzw. 20 Tagen Freiheitsstrafe angemessen. Die 17 übrigen Sachbeschädigungen sind betreffend die Vorgehensweise vergleichbar und die Deliktsbeträge halten sich in einem ähnlichen Rahmen. Bei einer gedanklichen Asperation dieser weiteren Sachbeschädigungen mit Deliktsbeträgen von total CHF 32'068.00 gelangt die Kammer zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 240 Tagen bzw. 8 Monaten.