34 13.4 Asperation – Sachbeschädigung, mehrfach begangen vom 29. Oktober 2019 bis zum 28. Oktober 2019 Innerhalb der 18 Tathandlungen ist eine angemessene Strafe für die schwerste Tat zu bestimmen; diese ist anhand der weiteren Taten zu erhöhen. Der Beschuldigte ging jedoch bei sämtlichen Taten vergleichbar vor, weshalb die nachstehenden Ausführungen grundsätzlich für jede einzeln begangene Sachbeschädigung gelten, sofern sich nicht eine getrennte Betrachtung aufdrängt. Art. 144 StGB schützt ebenfalls das Vermögen.