Es wäre ihm ohne weiteres möglich gewesen, auf ehrliche Art und Weise Geld zu verdienen. Die subjektive Tatschwere wirkt sich neutral aus und es bleibt insgesamt bei einem gerade noch leichten Tatverschulden. 13.2.3 Fazit Bei Berücksichtigung der objektiven und subjektiven Tatschwere erscheint der Kammer eine Einsatzstrafe von 30 Monaten Freiheitsstrafe angemessen. 13.3 Asperation – Diebstahl, gewerbsmässig begangen vom 29. Oktober 2019 bis zum 28. Oktober 2019 13.3.1 Objektive Tatschwere