33 nungsbesitzern nicht zu begegnen, kann nicht ins Gewicht fallen. Einerseits gründete dies lediglich auf der Absicht, nicht erwischt zu werden. Andererseits war es für die Einbruchsopfer – insbesondere diejenigen, die ihn beim Nachhausekommen überraschten – nicht klar, dass er eine Konfrontation mit ihnen scheute und stattdessen die Flucht ergreifen würde. Diese Vorgehensweise zeugt von einer signifikanten kriminellen Energie. Innerhalb des grossen Strafrahmens wiegt die objektive Tatschwere gerade noch leicht.