Für die restlichen Delikte ist die Frage zu beantworten, welches Recht zu einer milderen Strafe führt. In Bezug auf Diebstahl, gewerbs- und teilweise bandenmässig begangen, sowie Urkundenfälschung hat der Vergleich zwischen dem aktuellen StGB und dem StGB aus dem Jahr 2006 betreffend Urkundenfälschung und demjenigen aus dem Jahr 2007 – da von einem «Dauerdelikt betreffend qualifiziertem Diebstahl auszugehen ist – zu erfolgen.