10. Urkundenfälschung gemäss Ziff. I.3 AKS 10.1 Allgemeines Es kann auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz zum objektiven und subjektiven Tatbestand von Art. 251 Ziff. 1 StGB sowie auf Art. 110 Abs. 4 StGB verwiesen werden (Ziff. III.4 des erstinstanzlichen Urteilsmotivs; pag. 1853 ff.). 10.2 Subsumtion Der Subsumtion der Vorinstanz kann gefolgt werden, wonach sich der Beschuldigte bei der Miete der beiden Schliessfächer bei der BG.____-bank mit dem slowenischen Reisepass, lautend auf AT.________, geboren am … Oktober 1966, von Slowenien, auswies und mit diesem Namen jeweils auch die entsprechenden