Dass sie sämtliche Wertsachen unter Verwendung gefälschter Ausweise in einem Bankschliessfach verwahrte, womit sie für den Fall einer Verhaftung riskiert hätte, den Zugriff zu ihren Wertsachen zu verlieren, ist realitätsfern. Weiter belegt der Vergleich des Besuchsjournals der Bankschliessfächer mit den Mobilfunkstandortdaten D's.________, dass dieser am 13., 15. und 18. Dezember 2007 anwesend war, als der Beschuldigte die Bankschliessfächer aufsuchte (pag. 1010 und pag. 1324; pag. 1011 und pag. 1322; pag. 1012 und pag.