__ Mobiltelefon decken sich mit den zeitlichen Gegebenheiten des Einbruchsversuchs. Der heimkehrende Hausbesitzer störte die Täterschaft beim Einbruch und erstattete anschliessende um ca. 19:30 Uhr Anzeige (pag. 454). Der Einbruchsversuch muss daher kurz zuvor stattgefunden haben. Vom Mobiltelefon D's.________ wurden in dieser Zeit keine Nachrichten verschickt und keine Telefongespräche geführt. Erst um ca. 19:49 Uhr, also nach dem Einbruchsversuch, wurde das Mobiltelefon wieder benutzt (pag. 1335). In der Zwischenzeit ist keine Kommunikation zwischen dem Beschuldigten und D._____