___ zu berücksichtigen. Dieses war am 12. Februar 2007 um ca. 18:53 Uhr bei einer Antenne am BF.___-weg in Bolligen eingeloggt (pag. 1335). Dieser Antennenstandort liegt in unmittelbarer Umgebung des Tatorts. Die fragliche Antenne liegt weit ab von einem Zentrum. Die Erklärungen des Beschuldigten, welchen Grund die beiden gehabt haben sollten, sich dorthin zu begeben, sind unglaubhaft. Die verfügbaren Randdaten von D's.________ Mobiltelefon decken sich mit den zeitlichen Gegebenheiten des Einbruchsversuchs.