Ferner war D's.________ Mobiltelefon am 9. Februar 2007 bei einer Mobilfunkantenne eingeloggt, die lediglich rund 2km von beiden Tatorten entfernt ist (pag. 1330). 7.2.6 In Bolligen (Ziff. I.1.1.12 AKS) Dem Beschuldigten wird in der Anklageschrift ein Einbruch am 12. Februar 2007 in Bolligen zum Nachteil von S.________ (Versuch) zur Last gelegt (pag. 1598). Die Vorinstanz erwog, dass der Beschuldigte in der fraglichen Zeit ständig mit D.________ unterwegs und dessen Mobiltelefon an einem Antennenstandort in der